Digitale Vermögenswerte versteuern – worauf Sie achten sollten 2024 war wieder ein erfolgreiches Jahr für Krypto-Werte wie Bitcoin und Co., und sicherlich hat sich jeder Krypto-Anleger über die Kursgewinne gefreut. Da Krypto-Anlagen jedoch ebenfalls als Vermögenswerte gelten, stellt sich zu Beginn des Jahres die wichtige Frage, wie diese in der kommenden Steuererklärung zu deklarieren sind und wie diese steuerlich behandelt werden. Kapitalgewinne: Private Vermögensverwaltung oder gewerbsmässige Tätigkeit? Private VerwaltungDie Schweiz gehört zu den steuergünstigsten Ländern der Welt. Private Kapitalgewinne sind hierzulande steuerfrei, da es keine Kapitalgewinnsteuer auf die Gewinne aus dem Verkauf von Krypto-Währungen und anderen Anlagen in der Schweiz für private Anleger gibt. Diese Regelung gilt auch für den Tausch von Krypto-Währungen untereinander. Liegt keine Steuerpflicht für Kapitalgewinne vor, so können sinngemäss auch die Kapitalverluste nicht steuerlich geltend gemacht werden.Spezielle Regelung für professionelle AnlegerWerden digitale Vermögenswerte im Rahmen einer gewerbsmässigen oder selbstständigen Tätigkeit generiert, sind die erzielten Gewinne allerdings steuerpflichtig. Eine solche Erwerbstätigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Tätigkeit des Anlegers erkennbar auf die systematische Erzielung von Gewinnen ausgerichtet ist. Häufig handelt es sich dabei um Handelsgeschäfte mit klarer Gewinnerzielungsabsicht, was den Investor in diesem Fall eher als «gewerbsmässigen Wertschriftenhändler» qualifiziert.Die Abgrenzung erfolgt anhand verschiedener Kriterien wie Haltedauer, Transaktionsvolumen und Einsatz von Fremdmitteln wie Finanzinstrumenten. Grundsätzlich gilt: Je kürzer die Haltedauer, je grösser das Handelsvolumen und je höher der Einsatz von Fremdmitteln, desto eher ist von einer steuerpflichtigen gewerbsmässigen Tätigkeit auszugehen.Liegt ein gewerbsmässiger Wertschriftenhandel vor, werden die Gewinne steuerpflichtig, und sinngemäss können auch allfällige Verluste steuerlich berücksichtigt und mit anderen Einkünften verrechnet werden. Da die Grenzen oft fliessend sind, sind Anleger gut beraten, die individuelle Situation mit einem Steuerberater genau zu prüfen. So können Missverständnisse vermieden und die steuerlichen Pflichten korrekt erfüllt werden. Wichtiger Hinweis Sobald Kapitalgewinne steuerpflichtig sind, ist die korrekte Erfassung der historischen Anschaffungsdaten (Einstandspreise) entscheidend für die präzise Ermittlung der Kapitalgewinne, deren ordnungsgemässe Deklaration in der Steuererklärung sowie zur Vermeidung unbeabsichtigter Steuerhinterziehung und der damit verbundenen kostenintensiven strafrechtlichen Folgen.Bei Maerki Baumann & Co. AG werden die historischen Anschaffungsdaten von Krypto-Währungen im System erfasst. Im Falle einer Umqualifizierung der Tätigkeit aus der privaten Vermögensverwaltung in den gewerbsmässigen Wertschriftenhandel kann die Bank für Kundinnen und Kunden mit Domizil Schweiz auf Anfrage die entsprechende Gewinnermittlung zur Verfügung stellen.Weitere Länder, in welchen Kapitalgewinne steuerpflichtig sein können, sind: Deutschland (DE), Österreich (AT), Frankreich (FR), Israel (IL), Spanien (SP), Italien (IT), Niederlande (NL), Vereinigtes Königreich (GB), USA (US), Australien (AU), Kanada (CA), Japan (JP), Singapur (SG), Brasilien (BR), Mexiko (MX) und andere. Staking, Airdrops und Mining: Besteht eine Steuerpflicht? StakingMit Krypto-Anlagen kann mittlerweile auch passives Einkommen erzielt werden, etwa durch Erträge aus Staking (Staking-Rewards), die als Belohnung für das Staking ausgezahlt werden. Diese Einkünfte werden in der Schweiz als Zinsen oder ähnliche Erträge behandelt und sind ohne Verrechnungssteuerabzug von 35 % einkommens- und vermögenssteuerpflichtig. Die progressiven Einkommens- und Vermögenssteuersätze hängen sowohl von der Höhe des Gesamteinkommens als auch vom Kanton ab, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Es ist wichtig, die Art der Einkünfte aus Staking und die steuerlichen Folgen mit einem Steuerberater zu klären, insbesondere bei gewerblichen Aktivitäten, um die steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen.AirdropsEin weiteres typisches Phänomen der Krypto-Welt sind die sogenannten Airdrops (kostenlose Token). Dabei werden Krypto-Vermögenswerte von Protokollen «kostenlos» an ihre Nutzer verteilt. In der Schweiz sind unentgeltlich erhaltene Vermögenswerte (Airdrops) steuerpflichtig. Sie müssen im Rahmen der Einkommenssteuer als «Einkünfte aus beweglichem Vermögen» zum Marktwert zum Zeitpunkt der Zuteilung versteuert werden. Der Steuersatz hängt von der Höhe des Gesamteinkommens und dem Kanton ab, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist.MiningWird Mining betrieben, geht man in der Regel davon aus, dass eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, die als unternehmerische Tätigkeit gilt. Mining wird daher selten als Hobby betrachtet. Die Einkünfte aus gewerblich betriebenem Mining müssen als Einkommen aus einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit versteuert werden. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen den Einnahmen (z.B. Kapitalgewinne) und den Ausgaben (z.B. Kosten für Hardware, Strom und Betrieb). Wird Mining gewerblich betrieben (was in der Regel der Fall ist) und werden die Krypto-Währungen im Rahmen geschäftlicher Transaktionen genutzt, können auch Mehrwertsteuerpflichten entstehen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Krypto-Währungen als Zahlungsmittel für Dienstleistungen oder Waren verwendet werden.VermögenssteuerIn der Schweiz gilt der Grundsatz, dass digitale Vermögenswerte Teil des Reinvermögens eines Steuerpflichtigen sind und somit der Vermögenssteuer unterliegen. Dieses Prinzip gilt für alle Krypto-Vermögenswerte. In der Steuererklärung ist der genaue Bestand der einzelnen Krypto-Vermögenswerte zum Stichtag 31. Dezember im Wertschriftenverzeichnis aufzuführen. Die für die Besteuerung relevante Bewertung kann jeweils einer Kursliste entnommen werden, die zu Jahresbeginn von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) auf ihrer Website unter der Rubrik «Krypto-Währungen» publiziert wird.Krypto-Währungskurseper 31.12.2024CHF Binance Coin1 BNB =644.162505Bitcoin1 BTC =85’926.486363Cardano1 ADA =0.786863Ethereum1 ETH =3’083.556280Dogecoin1 DOGE =0.294637Ripple1 XRP =1.915808Solana1 SOL =179.620701 Hinweis: Die komplette Liste ist unter ictax.admin.ch aufgeführt. Alle Angaben ohne Gewähr. Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung Spezielle steuerliche Vorteile der Aufbewahrung von Krypto-Vermögenswerten bei einer Bank Einkommens- und Vermögenssteuer: Bei einer Bank wie Maerki Baumann & Co. AG werden Krypto-Vermögenswerte sowie die Erträge daraus steuerlich transparent behandelt. Der Kunde hat stets die Möglichkeit, entweder einen länderspezifischen Steuerauszug, in dem die Krypto-Vermögenswerte ausgewiesen werden, oder eine spezielle stichtagbezogene Bankbestätigung zu bestellen. Insbesondere ist die sorgfältige Datenerfassung bei der Besteuerung von Kapitalgewinnen wichtig. Bei Maerki Baumann & Co. AG werden die Informationen über historische Daten (Einstandspreise) im System hinterlegt und gehen bei einer Auslieferung oder Übertragung nicht verloren, sondern können in einer Bankbestätigung bei der Auslieferung bestätigt werden.Staking: Zudem ist es beispielweise bei Maerki Baumann möglich, Staking-Dienstleistungen zu nutzen und die Erträge daraus ausgewiesen zu bekommen. Eine Bank ist reguliert und sorgt für die Dokumentation der Transaktionen und stellt einen transparenten Nachweis für steuerliche Zwecke zur Verfügung.Erbschaftssteuer: Werden Krypto-Vermögenswerte im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung auf eine dritte Person übertragen und bei einer Bank aufbewahrt, profitieren die betroffenen Personen von einem wesentlichen Vorteil: Die Krypto-Vermögenswerte gehen unter keinen Umständen verloren und werden in voller Höhe entsprechend dokumentiert und an die Erben oder beschenkten Personen problemlos übertragen. Soweit relevant, können auch die Einstandspreise der Krypto-Vermögenswerte übertragen werden.Als Krypto-Kunde der Maerki Baumann & Co. AG sind Sie mit Steuerauszügen, Kontoauszügen, Einzelabrechnungen über alle Käufe, Verkäufe, Ein- und Auslieferungen, Erträge und Bestätigungen der Einstandspreise bestens für die jährliche Steuerdeklaration ausgestattet und umfassend dokumentiert. Fazit Die Zeiten, in denen Krypto-Investments eine Randerscheinung waren, sind längst vorbei. Heute können Krypto-Anleger ihr Portfolio sorgfältig analysieren und mit allen notwendigen Angaben vollständig deklarieren. Dabei ist die klare Trennung von Privat- und Geschäftstätigkeit sowie die korrekte Deklaration besonders wichtig.Das Halten von Krypto-Vermögenswerten bei einer regulierten Bank wie Maerki Baumann & Co. AG bietet zahlreiche Vorteile wie eine erhöhte Sicherheit, Transparenz und Rechtssicherheit im Vergleich zu anderen Aufbewahrungsmethoden. Kunden profitieren von einer besseren Integration in die traditionellen Finanzsysteme, einer benutzerfreundlichen Verwaltung und einem klaren rechtlichen Rahmen. Zudem können Banken in vielen Fällen zusätzliche Dienstleistungen wie einfache Umwandlung in Fiat-Währung oder Hinterlegung von historischen Anschaffungsdaten anbieten. Autor: Pascal Hügli Pascal Hügli, Crypto Investment Manager bei Maerki Baumann und Gründer von Insight DeFi, produziert hochwertige Inhalte zu Bitcoin und Krypto und trägt damit auch zur Entwicklung von Maerki Baumann im Bereich der Blockchain- und Kryptowährungen bei. Als Dozent für digitale Finanzen und Krypto-Assets an der HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich verfügt er über fundiertes Fachwissen auf diesem Gebiet, das er nun auch für die Etablierung unserer neuen Marke «ARCHIP by Maerki Baumann» einbringt. Wichtige rechtliche HinweiseWICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE: Diese Publikation dient ausschliesslich Informations- und Marketingzwecken. Sie stellt keine Anlageberatung oder individuell-konkrete Anlageempfehlung dar. Sie ist kein Verkaufsprospekt und enthält weder eine Aufforderung noch ein Angebot oder eine Empfehlung zum Erwerb oder Verkauf von Anlageinstrumenten, Anlagedienstleistungen oder zur Vornahme sonstiger Transaktionen. Maerki Baumann & Co. AG erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung und empfiehlt dem Anleger, bezüglich der Eignung von solchen Anlagen eine unabhängige Rechts- oder Steuerberatung einzuholen, da die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Kunden abhängt und stetigen Änderungen unterworfen sein kann. Maerki Baumann & Co. AG ist Inhaberin der Schweizerischen Bankbewilligung, die ihr durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) erteilt wurde. Bitte beachten Sie, dass Maerki Baumann & Co. AG keine Rechts- und Steuerberatung anbietet. Die obenstehenden Informationen dürfen nicht als solche betrachtet werden. Es handelt sich hierbei lediglich um eine initiale Einschätzung ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Für eine abschliessende und rechtskräftige Beurteilung bitten wir Sie einen Steuerexperten zu kontaktieren. Redaktionsschluss: 16. Januar 2025Maerki Baumann & Co. AGDreikönigstrasse 6, CH-8002 ZürichT +41 44 286 25 25, info@maerki-baumann.chwww.maerki-baumann.ch