Krypto & Steuern: Wer zahlt wirklich?

Krypto & Steuern: Wer zahlt wirklich?

Digitale Vermögenswerte versteuern – worauf Sie achten sollten

Digitale Vermögenswerte versteuern – worauf Sie achten sollten

2024 war wieder ein erfolgreiches Jahr für Krypto-Werte wie Bitcoin und Co., und sicherlich hat sich jeder Krypto-Anleger über die Kursgewinne gefreut. Da Krypto-Anlagen jedoch ebenfalls als Vermögenswerte gelten, stellt sich zu Beginn des Jahres die wichtige Frage, wie diese in der kommenden Steuererklärung zu deklarieren sind und wie diese steuerlich behandelt werden.

Kapitalgewinne: Private Vermögensverwaltung oder gewerbsmässige Tätigkeit?

Private Verwaltung

Die Schweiz gehört zu den steuer­günstigsten Ländern der Welt. Private Kapital­gewinne sind hierzulande steuerfrei, da es keine Kapital­gewinnsteuer auf die Gewinne aus dem Verkauf von Krypto-Währungen und anderen Anlagen in der Schweiz für private Anleger gibt. Diese Regelung gilt auch für den Tausch von Krypto-Währungen unter­einander. Liegt keine Steuer­pflicht für Kapital­gewinne vor, so können sinngemäss auch die Kapital­verluste nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Spezielle Regelung für professionelle Anleger

Werden digitale Vermögens­werte im Rahmen einer gewerbs­mässigen oder selbst­ständigen Tätigkeit generiert, sind die erzielten Gewinne allerdings steuerpflichtig. Eine solche Erwerbs­tätigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Tätigkeit des Anlegers erkennbar auf die systematische Erzielung von Gewinnen ausgerichtet ist. Häufig handelt es sich dabei um Handels­geschäfte mit klarer Gewinn­erzielungs­absicht, was den Investor in diesem Fall eher als «gewerbs­mässigen Wertschriften­händler» qualifiziert.

Die Abgrenzung erfolgt anhand verschiedener Kriterien wie Haltedauer, Transaktions­volumen und Einsatz von Fremdmitteln wie Finanz­instrumenten. Grundsätzlich gilt: Je kürzer die Haltedauer, je grösser das Handels­volumen und je höher der Einsatz von Fremdmitteln, desto eher ist von einer steuer­pflichtigen gewerbs­mässigen Tätigkeit auszugehen.

Liegt ein gewerbs­mässiger Wert­schriften­handel vor, werden die Gewinne steuer­pflichtig, und sinngemäss können auch allfällige Verluste steuerlich berücksichtigt und mit anderen Einkünften verrechnet werden. Da die Grenzen oft fliessend sind, sind Anleger gut beraten, die individuelle Situation mit einem Steuerberater genau zu prüfen. So können Missver­ständnisse vermieden und die steuerlichen Pflichten korrekt erfüllt werden.

Wichtiger Hinweis

Sobald Kapitalgewinne steuerpflichtig sind, ist die korrekte Erfassung der historischen Anschaffungs­daten (Einstandspreise) entscheidend für die präzise Ermittlung der Kapital­gewinne, deren ordnungs­gemässe Deklaration in der Steuer­erklärung sowie zur Vermeidung unbeab­sichtigter Steuer­hinterziehung und der damit verbundenen kosten­intensiven straf­rechtlichen Folgen.

Bei Maerki Baumann & Co. AG werden die historischen Anschaffungsdaten von Krypto-Währungen im System erfasst. Im Falle einer Umqualifizierung der Tätigkeit aus der privaten Vermögensverwaltung in den gewerbsmässigen Wertschriftenhandel kann die Bank für Kundinnen und Kunden mit Domizil Schweiz auf Anfrage die entsprechende Gewinnermittlung zur Verfügung stellen.

Weitere Länder, in welchen Kapitalgewinne steuerpflichtig sein können, sind: Deutschland (DE), Österreich (AT), Frankreich (FR), Israel (IL), Spanien (SP), Italien (IT), Niederlande (NL), Vereinigtes Königreich (GB), USA (US), Australien (AU), Kanada (CA), Japan (JP), Singapur (SG), Brasilien (BR), Mexiko (MX) und andere.

Staking, Airdrops und Mining: Besteht eine Steuerpflicht?

Staking

Mit Krypto-Anlagen kann mittler­weile auch passives Einkommen erzielt werden, etwa durch Erträge aus Staking (Staking-Rewards), die als Belohnung für das Staking ausgezahlt werden. Diese Einkünfte werden in der Schweiz als Zinsen oder ähnliche Erträge behandelt und sind ohne Verrechnungs­steuerabzug von 35 % einkommens- und vermögens­steuerpflichtig. Die progressiven Einkommens- und Vermögens­steuersätze hängen sowohl von der Höhe des Gesamt­einkommens als auch vom Kanton ab, in dem der Steuer­pflichtige seinen Wohnsitz hat. Es ist wichtig, die Art der Einkünfte aus Staking und die steuer­lichen Folgen mit einem Steuer­berater zu klären, insbesondere bei gewerb­lichen Aktivitäten, um die steuer­lichen Pflichten korrekt zu erfüllen.

Airdrops

Ein weiteres typisches Phänomen der Krypto-Welt sind die sogenannten Airdrops (kostenlose Token). Dabei werden Krypto-Vermögenswerte von Protokollen «kostenlos» an ihre Nutzer verteilt. In der Schweiz sind unentgeltlich erhaltene Vermögenswerte (Airdrops) steuerpflichtig. Sie müssen im Rahmen der Einkommenssteuer als «Einkünfte aus beweglichem Vermögen» zum Marktwert zum Zeitpunkt der Zuteilung versteuert werden. Der Steuersatz hängt von der Höhe des Gesamteinkommens und dem Kanton ab, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist.

Mining

Wird Mining betrieben, geht man in der Regel davon aus, dass eine Tätigkeit mit Gewinn­erzielungs­absicht vorliegt, die als unter­nehmerische Tätigkeit gilt. Mining wird daher selten als Hobby betrachtet. Die Einkünfte aus gewerblich betriebenem Mining müssen als Einkommen aus einer selbst­ständigen oder gewerblichen Tätigkeit versteuert werden. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen den Einnahmen (z.B. Kapital­gewinne) und den Ausgaben (z.B. Kosten für Hardware, Strom und Betrieb). Wird Mining gewerblich betrieben (was in der Regel der Fall ist) und werden die Krypto-Währungen im Rahmen geschäftlicher Trans­aktionen genutzt, können auch Mehr­wert­steuer­pflichten entstehen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Krypto-Währungen als Zahlungs­mittel für Dienst­leistungen oder Waren verwendet werden.

Vermögenssteuer

In der Schweiz gilt der Grundsatz, dass digitale Vermögenswerte Teil des Reinvermögens eines Steuer­pflichtigen sind und somit der Vermögens­steuer unterliegen. Dieses Prinzip gilt für alle Krypto-Vermögenswerte. In der Steuer­erklärung ist der genaue Bestand der einzelnen Krypto-Vermögenswerte zum Stichtag 31. Dezember im Wertschriften­verzeichnis aufzuführen. Die für die Besteuerung relevante Bewertung kann jeweils einer Kursliste entnommen werden, die zu Jahresbeginn von der Eidge­nössischen Steuer­verwaltung (ESTV) auf ihrer Website unter der Rubrik «Krypto-Währungen» publiziert wird.

Krypto-Währungskurse
per 31.12.2024

CHF 

Binance Coin

1 BNB    =

644.162505

Bitcoin

1 BTC    =

85’926.486363

Cardano

1 ADA    =

0.786863

Ethereum

1 ETH    =

3’083.556280

Dogecoin

1 DOGE =

0.294637

Ripple

1 XRP    =

1.915808

Solana

1 SOL    =

179.620701

 

Hinweis: Die komplette Liste ist unter ictax.admin.ch aufgeführt. Alle Angaben ohne Gewähr. Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung

Spezielle steuerliche Vorteile der Aufbewahrung von Krypto-Vermögenswerten bei einer Bank

Einkommens- und Vermögenssteuer: Bei einer Bank wie Maerki Baumann & Co. AG werden Krypto-Vermögenswerte sowie die Erträge daraus steuerlich transparent behandelt. Der Kunde hat stets die Möglichkeit, entweder einen länder­spezifischen Steuerauszug, in dem die Krypto-Vermögenswerte ausgewiesen werden, oder eine spezielle stichtag­bezogene Bank­bestätigung zu bestellen. Insbesondere ist die sorgfältige Daten­erfassung bei der Besteuerung von Kapital­gewinnen wichtig. Bei Maerki Baumann & Co. AG werden die Informationen über historische Daten (Einstandspreise) im System hinterlegt und gehen bei einer Auslieferung oder Übertragung nicht verloren, sondern können in einer Bank­bestätigung bei der Auslieferung bestätigt werden.

Staking: Zudem ist es beispiel­weise bei Maerki Baumann möglich, Staking-Dienstleistungen zu nutzen und die Erträge daraus ausgewiesen zu bekommen. Eine Bank ist reguliert und sorgt für die Dokumentation der Trans­aktionen und stellt einen trans­parenten Nachweis für steuerliche Zwecke zur Verfügung.

Erbschaftssteuer: Werden Krypto-Vermögens­werte im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung auf eine dritte Person übertragen und bei einer Bank aufbewahrt, profitieren die betroffenen Personen von einem wesent­lichen Vorteil: Die Krypto-Vermögenswerte gehen unter keinen Umständen verloren und werden in voller Höhe entsprechend dokumentiert und an die Erben oder beschenkten Personen problemlos übertragen. Soweit relevant, können auch die Einstandspreise der Krypto-Vermögenswerte übertragen werden.

Als Krypto-Kunde der Maerki Baumann & Co. AG sind Sie mit Steuerauszügen, Kontoauszügen, Einzelabrechnungen über alle Käufe, Verkäufe, Ein- und Auslieferungen, Erträge und Bestätigungen der Einstandspreise bestens für die jährliche Steuerdeklaration ausgestattet und umfassend dokumentiert.

Fazit

Die Zeiten, in denen Krypto-Investments eine Randerscheinung waren, sind längst vorbei. Heute können Krypto-Anleger ihr Portfolio sorgfältig analysieren und mit allen notwendigen Angaben vollständig deklarieren. Dabei ist die klare Trennung von Privat- und Geschäftstätigkeit sowie die korrekte Deklaration besonders wichtig.

Das Halten von Krypto-Vermögenswerten bei einer regulierten Bank wie Maerki Baumann & Co. AG bietet zahlreiche Vorteile wie eine erhöhte Sicherheit, Transparenz und Rechtssicherheit im Vergleich zu anderen Aufbewahrungsmethoden. Kunden profitieren von einer besseren Integration in die traditionellen Finanzsysteme, einer benutzerfreundlichen Verwaltung und einem klaren rechtlichen Rahmen. Zudem können Banken in vielen Fällen zusätzliche Dienstleistungen wie einfache Umwandlung in Fiat-Währung oder Hinterlegung von historischen Anschaffungsdaten anbieten.

Pascal Hügli

Autor: Pascal Hügli

Pascal Hügli, Crypto Investment Manager bei Maerki Baumann und Gründer von Insight DeFi, produziert hochwertige Inhalte zu Bitcoin und Krypto und trägt damit auch zur Entwicklung von Maerki Baumann im Bereich der Blockchain- und Kryptowährungen bei. Als Dozent für digitale Finanzen und Krypto-Assets an der HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich verfügt er über fundiertes Fachwissen auf diesem Gebiet, das er nun auch für die Etablierung unserer neuen Marke «ARCHIP by Maerki Baumann» einbringt.

Wichtige rechtliche Hinweise

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE: Diese Publikation dient ausschliesslich Informations- und Marketingzwecken. Sie stellt keine Anlageberatung oder individuell-konkrete Anlageempfehlung dar. Sie ist kein Verkaufsprospekt und enthält weder eine Aufforderung noch ein Angebot oder eine Empfehlung zum Erwerb oder Verkauf von Anlageinstrumenten, Anlagedienstleistungen oder zur Vornahme sonstiger Transaktionen. Maerki Baumann & Co. AG erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung und empfiehlt dem Anleger, bezüglich der Eignung von solchen Anlagen eine unabhängige Rechts- oder Steuerberatung einzuholen, da die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Kunden abhängt und stetigen Änderungen unterworfen sein kann. Maerki Baumann & Co. AG ist Inhaberin der Schweizerischen Bankbewilligung, die ihr durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) erteilt wurde. Bitte beachten Sie, dass Maerki Baumann & Co. AG keine Rechts- und Steuerberatung anbietet. Die obenstehenden Informationen dürfen nicht als solche betrachtet werden. Es handelt sich hierbei lediglich um eine initiale Einschätzung ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Für eine abschliessende und rechtskräftige Beurteilung bitten wir Sie einen Steuerexperten zu kontaktieren. 

Redaktionsschluss: 16. Januar 2025

Maerki Baumann & Co. AG
Dreikönigstrasse 6, CH-8002 Zürich
T +41 44 286 25 25, info@maerki-baumann.ch
www.maerki-baumann.ch

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